Seit dem 01.01.2013 ist das Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Gleichberechtigungsgesetz – GlbG) vom 13.12.2012 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz wird die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unserer Landeskirche erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Nach § 15 Satz 1 des Gesetzes soll bei jeder Dienststelle, bei der eine Mitarbeitervertretung besteht, eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter bestellt werden. Eine zentrale Aufgabe der oder des Gleichstellungsbeauftragten ist die Beteiligung bei personellen Maßnahmen, wie Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen. Hier soll darauf geachtet werden, dass die Unterrepräsentanz eines Geschlechts vermieden oder abgebaut wird.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Gleichstellung von Frauen und Männern in den verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen sind gleichrangige Ziele des Gesetzes.
Wir freuen uns, dass Frau Claudia Gürtler sich in unserem Kirchenkreis bereit erklärt hat, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten – zunächst bis zum 31.12.2014 – zu übernehmen. Frau Gürtler ist in der Kirchengemeinde Walsrode als Diakonin angestellt.