Seit November 2012 gibt es ein neues Gesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Landeskirche Hannovers.
Ziel ist es, Männern und Frauen die gleiche Stellung in den verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen zu verschaffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, die im kirchlichen Dienst tätig sind, soll gefördert werden.
Mit dem Gesetz verbunden ist die Einsetzung von Beauftragten in den Einrichtungen und Kirchenkreisen der Landeskirche, die die Umsetzung der in dem Gesetz festgeschriebenen Regelungen begleiten und auch einfordern sollen.
Aufgaben
Alle Themen die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen und zwar gleichermaßen für die hauptamtlich Mitarbeitenden wie auch für die ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Beispiele:
- Hilfe bei geschlechtsspezifischen Problemen im Arbeitsalltag Unterstützung und Beteiligung bei Stellenbesetzungsverfahren und anderen Personalangelegenheiten
- Einzelberatung von Mitarbeitenden
- Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den Dienststellenleitungen
- Innerbetriebliche Vermittlung
- Information und Auskünfte z.B. über rechtliche Vorschriften
- Mitwirkung bei Anstellungsangelegenheiten
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung und der Arbeitsbedingungen